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Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
SA Oleifici Mediterranei gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Außervertragliche Haftung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
- EuGH, 29.09.1982 - 26/81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- FG Rheinland-Pfalz, 31.03.1976 - I 138/75
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
Soll eine Klage, die sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes stützt, Erfolg haben, dann muß nach Ihren Urteilen unter anderem in der verbundenen Rechtssache 95-98/74 (Coopératives Agricoles de Céréales/Kommission und Rat, Slg. 1975, 1615, Randnummer 45 der Entscheidungsgründe) und der Rechtssache 169/75 (Compagnie Continentale/Rat, Slg. 1975, 117, Randnummer 28 der Entscheidungsgründe) in jedem Fall dieses Erfordernis vorsichtigen oder umsichtigen Handelns, d. h. hier eines den zum Zeitpunkt des Exportgeschäftes bekannten oder vorhersehbaren Marktumständen entsprechenden Handelns, erfüllt sein.In diesem Zusammenhang verweise ich insbesondere auf die Randnummern 11 und 28 der Entscheidungsgründe Ihres schon genannten Urteils in der Rechtssache 169/75.
- EuGH, 14.02.1978 - 68/77
IFG / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
In dem Urteil in der Rechtssache 68/77 (IFG/Kommission, Slg. 1978, 353), in der es um ein "EXIM''-Verfahren ging, entwickelten Sie diese Auslegung fort. - EuGH, 10.12.1975 - 95/74
Coopératives agricoles de céréales / Kommission und Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
Soll eine Klage, die sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes stützt, Erfolg haben, dann muß nach Ihren Urteilen unter anderem in der verbundenen Rechtssache 95-98/74 (Coopératives Agricoles de Céréales/Kommission und Rat, Slg. 1975, 1615, Randnummer 45 der Entscheidungsgründe) und der Rechtssache 169/75 (Compagnie Continentale/Rat, Slg. 1975, 117, Randnummer 28 der Entscheidungsgründe) in jedem Fall dieses Erfordernis vorsichtigen oder umsichtigen Handelns, d. h. hier eines den zum Zeitpunkt des Exportgeschäftes bekannten oder vorhersehbaren Marktumständen entsprechenden Handelns, erfüllt sein.
- EuGH, 04.02.1975 - 169/73
Compagnie Continentale France / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
Soll eine Klage, die sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes stützt, Erfolg haben, dann muß nach Ihren Urteilen unter anderem in der verbundenen Rechtssache 95-98/74 (Coopératives Agricoles de Céréales/Kommission und Rat, Slg. 1975, 1615, Randnummer 45 der Entscheidungsgründe) und der Rechtssache 169/75 (Compagnie Continentale/Rat, Slg. 1975, 117, Randnummer 28 der Entscheidungsgründe) in jedem Fall dieses Erfordernis vorsichtigen oder umsichtigen Handelns, d. h. hier eines den zum Zeitpunkt des Exportgeschäftes bekannten oder vorhersehbaren Marktumständen entsprechenden Handelns, erfüllt sein. - EuGH, 24.06.1970 - 73/69
Oehlmann & Co. / Hauptzollamt Münster
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
Daß sich die Regeln des allgemeinen Vorausfestsetzungssystems nicht ohne weiteres für die analoge Anwendung in Fällen eignen, in denen es keine Vorausfestsetzung gibt, geht schon aus ihrem Urteil in der Rechtssache 73/69 (Oehlmann, Slg. 1970, 467) hervor. - EuGH, 02.12.1971 - 5/71
Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
Dies bezieht sich bekanntlich auf das vom Gerichtshof in den Urteilen in der Rechtssache 5/71 (Schöppenstedt, Slg. 1971, 975) und in der verbundenen Rechtssache 9 und 11/71 (Compagnie d'approvisionnement und Grands Moulins de Paris, Slg. 1972, 391) aufgestellte Erfordernis einer hinreichend qualifizierten Verletzung einer "höherrangigen", dem Schutz der einzelnen dienenden Rechtsnorm. - EuGH, 14.05.1975 - 74/74
CNTA / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
In diesem Sinne könnte man Ihr Urteil in der Rechtssache 74/74 (CNTA, Slg. 1975, 533) auslegen. - EuGH, 13.06.1972 - 9/71
Compagnie d'approvisionnement, de transport und de crédit u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
Dies bezieht sich bekanntlich auf das vom Gerichtshof in den Urteilen in der Rechtssache 5/71 (Schöppenstedt, Slg. 1971, 975) und in der verbundenen Rechtssache 9 und 11/71 (Compagnie d'approvisionnement und Grands Moulins de Paris, Slg. 1972, 391) aufgestellte Erfordernis einer hinreichend qualifizierten Verletzung einer "höherrangigen", dem Schutz der einzelnen dienenden Rechtsnorm. - EuGH, 04.03.1980 - 49/79
Pool / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 26/81
Bezüglich des in Artikel 215 Absatz 2 enthaltenen Tatbestandsmerkmals Schaden hatte ich bereits in meinen Schlußanträgen in den verbundenen Rechtssachen 197 bis 200, 243, 245 und 247/80 Gelegenheit, an Ihr Urteil in der Rechtssache 49/79 (Richard Pool/Rat, Slg. 1980, 569) zu erinnern.